CORONA-NEWS!!!! +++ TANZSCHUL-NEWS!!!
Aktuelle Corona-Regel (3G-Regel) für
Kursteilnehmer und Besucher
Liebe Tänzer, liebe Eltern,
ab 04.03.2022 gelten für die Freizeit- und Sportausübung die
3G-Regel - die Tanzangebote dürfen nur noch von immunisierten oder getesteten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden.
- Die Regeln gelten für Personen ab 18 Jahre.
Bleibt gesund und optimistisch!
Eure Tanzteam ❤
Alter | Schriftlicher oder Digitaler Nachweis |
Kinder bis zum Schuleintritt | sind immunisierten Personen gleichgestellt. Sie müssen dort, wo die 2Gplus-, 2G-, 3G-Regel gilt, keinen Nachweis vorlegen |
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren (einschließlich) | sind immunisierten Personen gleichgestellt. Sie müssen dort, wo die 2Gplus-, 2G- oder 3G-Regel gilt, keinen Nachweis vorlegen (außer in den Schulferien) |
Erwachsene | müssen einen Impf-, Genesungs- oder |