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CORONA-NEWS!!!! +++ TANZSCHUL-NEWS!!!


Aktuelle Corona-Regel (3G-Regel) für

Kursteilnehmer und Besucher

Liebe Tänzer, liebe Eltern,

ab 04.03.2022 gelten für die Freizeit- und Sportausübung die
3G-Regel - die Tanzangebote dürfen nur noch von immunisierten oder getesteten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden.

- Die Regeln gelten für Personen ab 18 Jahre.

Bleibt gesund und optimistisch!

Eure Tanzteam ❤



Alter

Schriftlicher oder Digitaler Nachweis

Kinder bis zum Schuleintritt

sind immunisierten Personen gleichgestellt.

Sie müssen dort, wo die 2Gplus-, 2G-, 3G-Regel gilt, keinen Nachweis vorlegen

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren (einschließlich)

sind immunisierten Personen gleichgestellt.

Sie müssen dort, wo die 2Gplus-, 2G- oder 3G-Regel gilt, keinen Nachweis vorlegen (außer in den Schulferien)

Erwachsene
ab 18 Jahre (3G-Regel)

müssen einen Impf-, Genesungs- oder 
einen aktuellen, negativen Corona-Testnachweis
vorlegen.


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